Die Anwendung der neuen EU-Ökoverordnung kann um ein Jahr auf den 1. Januar 2022 verschoben werden. Nachdem kürzlich bereits das Europaparlament grünes Licht gegeben hatte, stimmten letzte auch die EU-Agrarminister bei ihrem Treffen in Luxemburg dem entsprechenden Kommissionsvorschlag zu.
Bundeslandwirtschaftsministern Julia Klöckner, die derzeit den Vorsitz des Agrarrats innehat, begrüßte die Verschiebung ausdrücklich. Die Gespräche und Erläuterungen, dass der Zeitdruck den Ökobetrieben schade, hätten gefruchtet. Es sei wichtig, dass hier gründliche Vorbereitung vor übereilter Umsetzung gehe.
Laut dem Geschäftsführer des Bundes Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Peter Röhrig, wird der Aufschub dringend gebraucht, um die neuen Regelungen gut und gründlich auszuarbeiten. Der zeitliche Puffer werde der Branche auch helfen, die Biohöfe, die Läden sowie Mühlen, Bäckereien und Molkereien planvoll an das neue Recht anzupassen. Ein solide ausgearbeitetes Bio-Recht sei die Grundlage für den wichtigen Umbau von Europas Land- und Ernährungswirtschaft.
Auch in Österreich wurde die Entscheidung des Agrarrats begrüßt. Das Netzwerk der dortigen Biobauern, Bio Austria, teilt die Einschätzung des BÖLW. „Die Verschiebung gewährleistet, dass die noch ausstehenden Rechtsakte gewissenhaft ausgearbeitet und von den Akteuren auch entsprechend umgesetzt werden können“, erklärte die Obfrau von Bio Austria, Gertraud Grabmann. Die gesamte Branche werde zudem gegenwärtig durch die Corona-Pandemie vor große Herausforderungen gestellt.
Die Forderungen nach einer Verschiebung waren erstmals im April lauter geworden und werden von einer großen Mehrheit der betroffenen Akteure mitgetragen. Die Europäische Kommission hatte Anfang September vorgeschlagen, das Inkrafttreten der neuen Regelungen um zwölf Monate zu verschieben.