Ob es zu einer Verschiebung des Inkrafttretens der EU-Ökoverordnung kommt ist weiterhin ungewiss. Dies wurde am Donnerstag im Rahmen der Aussprache im Agrarausschuss der Europäischen Parlaments (Agri) zur "Vom Hof auf den Teller"-Strategie offenkundig.
Auf die Frage des Agri-Auschussvorsitzenden, Norbert Lins (CDU), an die EU-Kommission, wann es Klarheit über den vom EP-Agrarausschuss in einem Schreiben an den EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski geforderte Verschiebung um ein Jahr zu erwarten sei, gab es vom Kommissionsvertreter im Ausschuss nur eine hinhaltende Antwort:
"Wir sind uns der Bedeutung dieser Frage bewußt und die Kommissionsdienststellen befinden sich weiter in einem Abstimmungsprozeß. Wir hoffen, dass wir bald über die angestrengte Verschiebung der EU-Ökoverordnung Klarheit bekommen", sagte der neue österreichische Generaldirektor Landwirtschaft, Dr. Wolfgang Burtscher.
BÖLW, Bioland und Grüne vereint um Verschiebung bemüht
Neben dem grünen Koordinator für Agrarpolitik, Martin Häusling, hatten sich in Deutschland auch BÖLW-Vorstand Prinz Felix zu Löwenstein sowie Bioland-Präsident Jan Plagge für eine Verschiebung der neuen EU-Ökoverordnung um ein Jahr auf 1.1.2022 eingesetzt.
Nach dem ursprünglichen Willen der EU-Kommission sollte die EU-Ökoverordnung am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Martin Häusling hatte als Berichterstatter des Europäischen Parlaments zur Ökoverordnung, Mitte April sich an den EU-Agrarkommissar Janusz Wojchiechowski schriftlich gewandt, und um eine Verschiebung des Inkrafttretens der Bio-Verordnung nachgesucht.
Durch die Corona-Epidemie komme die Arbeit an den Details für die Umsetzung der neuen Verordnung nur sehr langsam voran. Zu viele Detailfragen seien noch ungelöst. "Aufgrund des schleppenden Austausches zwischen den EU-Institutionen scheint es mir unrealistisch, am ursprünglichen terminlichen Fahrplan festzuhalten", so Häusling.