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Stromleitung Ried-Raab: Bauern besser entschädigt

Richtungsweisendes Urteil des Obersten Gerichtshofes: Beim Leitungsprojekt Ried-Raab muss neben Bewirtschaftungserschwernissen auch die Wertminderung des Grundstückes abgegolten werden.

Lesezeit: 3 Minuten

"Ich habe zusammen mit anderen Bauern 27 Jahre lang gegen den Bau der Freileitung Ried nach Raab und für ein Erdkabel gekämpft“, erklärt Johann Parzer aus Taiskirchen (Innviertel). Zusammen mit 74 anderen Grundeigentümern stemmte sich Parzer mit allen Mitteln gegen die 110 kV-Leitung.

Doch vergebens: 2019 machte die Energie AG-Tochter Netz GmbH Ernst und baute die Trasse. Die betroffenen Bauern wurden enteignet. Als Entschädigung wurde ihnen eine Zahlung für die ­Bewirtschaftungserschwernisse zuerkannt. Dagegen beschritten 64 Landwirte über einen Prozessfinanzierer den Rechtsweg.

Deutlich mehr Entschädigung

Und im April dieses Jahres hat der Oberste Gerichtshof ein Urteil dazu gesprochen (GZ: 4Ob126/23t). Demzufolge sind nicht nur Bewirtschaftungserschwernisse und dergleichen abzugelten, sondern vor allem muss auch die Wertminderung des Grundstückes bzw. Betriebes entschädigt werden. Daraus resultieren im Innviertel Entschädigungssummen bis zur dreifachen der ursprünglich vom Landesenergieversorger angebotenen Höhe.

Im Fall von Parzer geht es sogar um mehr. „Bei uns ist die Leitung nur 86 m vom Hof entfernt, deshalb wurde hier eine höhere Bewertung angesetzt“, so der Landwirt. „Somit macht bei mir die Entschädigung sogar die vierfache Höhe des ursprünglich ermittelten Wertes aus“, meint Parzer.

„Die Auszahlungen sollen mit Zinsen im September erfolgen.“ Laut Rechtsanwältin Fiona List von der List Rechtsanwalts GmbH, die die Betroffenen vertreten hat, liegt die Entschädigungsleistung ca. 1 Mio. € über den ursprünglichen Angeboten. Dazu kommen die Verfahrenskosten für den Projektwerber, die List auf mindestens 500.000 € schätzt.

„Richtungsweisendes Urteil“

Die Leitung von Ried nach Raab ist eine von mehreren ähnlichen in Oberösterreich geplanten Trassen. So sind etwa 210 Landwirte von der im Mühlviertel vorgesehenen 40 km langen 110 kV-Freileitung zwischen Rohrbach und Rainbach betroffen.

Hier haben erste Bauern auch bereits Angebote auf Entschädigungszahlungen erhalten. Einer von ihnen ist Karl Keplinger aus Helfenberg, auch Obmann des Unabhängigen Bauernverbandes (UBV). „Bei dem Angebot ist die Wertminderung des Grundstückes nach Aussage unseres Sachverständigen wieder nicht berücksichtigt“, meint Keplinger. Dieses beruhe auf dem von der LK OÖ erstellten Optionsvertrag. „Für uns im Mühlviertel ist aber das Urteil zum Projekt Ried-Raab richtungsweisend“, erklärt der Landwirt. „Deshalb müssen hier im Fall einer Enteignung gleiche Maßstäbe angesetzt werden.“ So sieht es auch Fiona List.

Prozess-Risiko ist abgedeckt

Der UBV arbeitet hier jetzt mit dem gerichtlich beeideten Sachverständigen Rudolf Netherer zusammen. Betroffene Grundbesitzer können sich laut Keplinger ein Gutachten inkl. Liegenschaftsbewertung für eine eventuelle Verhandlung mit den Netzbetreibern erstel­len lassen. Keplinger: „Sollte es erneut zu Enteignungen kommen, haben auch wir einen Prozessfinanzierer, der das Risiko übernimmt.“ Infos  www.ubv.at/aktuell/entschaedigungszahlungen .

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