Die Stärkung genossenschaftlicher Kooperation zum Erhalt der Wirtschaftskraft in ländlichen Räumen hat der Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV), Franz-Josef Holzenkamp, gefordert. Zugleich warnte er vor Eingriffen in die Satzungsautonomie und damit in die „demokratischen Entscheidungsprozesse innerhalb der Genossenschaften“.
Der Präsident des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverbandes (DGRV), Günter Althaus, mahnte eine stärkere Berücksichtigung der Schlüsselrolle der Genossenschaften für die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen sowie landwirtschaftlicher Verarbeitungs- und Vermarktungsbetriebe im Kartellrecht an. Genossenschaften müssten die gleichen Handlungsmöglichkeiten wie Großkonzerne, Filialunternehmen oder Internetplattformen haben. Dazu zählt Althaus, dass man den Rahmen des Genossenschaftsgesetzes „vollumfänglich nutzen darf“, ohne an kartellrechtliche Grenzen zu stoßen.
Der Parlamentarische Staatssekretär Oliver Wittke vom Bundeswirtschaftsministerium bezeichnete Genossenschaften als „unverzichtbaren Markenkern“ der sozialen Marktwirtschaft. Die Förderung des Wettbewerbs und die genossenschaftliche Kooperation widersprächen sich nicht, betonte Wittke. Er verwies auf den Koalitionsvertrag von CDU und SPD, wonach mehr Rechtssicherheit bei der Vereinbarkeit des Genossenschaftswesens mit dem Wettbewerbs- und Kartellrecht geschaffen werden soll.