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Straftaten gegen Bauern

Keine Betriebsaufgaben wegen Kriminalität bekannt

Ob und wie oft Landwirte Opfer von Straftaten oder Gewalt werden, weiß die Bundesregierung nicht. Es gibt aber Zahlen zu den geklauten GPS-Systemen aus Landmaschinen.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass in den vergangenen zehn Jahren landwirtschaftliche Betriebe aufgegeben wurden, weil es zu Kriminalität gegen Menschen, Tiere oder Maschinen gekommen ist. Das schreibt die Regierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.

In der Antwort wird darauf verwiesen, dass Straftaten gegen Landwirte und oder landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland nicht gesondert erfasst würden. Daher könne die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) nicht zur Beantwortung der Frage herangezogen werden.

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Parallelfahrsysteme bei Dieben beliebt

Unabhängig hiervon ist laut Regierung dem Bundeskriminalamt (BKA) allerdings das Phänomen des Diebstahls von GPS-gesteuerten Parallelfahrsystemen bei land- und forstwirtschaftlichen Maschinen bekannt. Das BKA habe im Zeitraum von 2019 bis 2021 im Rahmen der Zentralstellenfunktion einzelne in den Ländern geführte Ermittlungsverfahren mit Auslandsbezügen, nämlich in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, unterstützt. In diesem Rahmen seien über Europol Informationen mit anderen betroffenen EU-Staaten ausgetauscht worden.

Statistische Informationen bezüglich der Diebstähle lägen jedoch nicht vor. Zu weiteren Formen von Kriminalität, die spezifisch gegenüber Landwirten auftreten würden - wie beispielsweise der Diebstahl von landwirtschaftlichen Fahrzeugen beziehungsweise Geräten oder Viehdiebstahl - lägen keine näheren Informationen vor, heißt es in der Antwort.

Gibt es Straftaten von Tierrechtlern?

Gegen Landwirte begangene, politisch motivierte Straftaten würden grundsätzlich im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) allgemein registriert. Eine automatisierte statistische Auswertung sei in der zentralen Fallzahlendatei des BKA jedoch nicht möglich.

Politisch motivierte Straftaten im Kontext von Tierschutzaktivitäten könnten unter anderem über das Unterthemenfeld „Tierschutz/Tierrecht/Jagd“ erfasst werden, so die Regierung. Politisch motivierte Straftaten gegen „Landwirtschaftliche Betriebe“ könnten allerdings nicht automatisiert dargestellt werden, da hierfür kein bunddesweit abgestimmtes Angriffsziel im KPMD-PMK festgelegt sei.

Die Bundesregierung stellt klar, dass sie jegliche Art von Kriminalität verurteile, so auch Kriminalität, die sich gegen Landwirtinnen und Landwirte richte. Die bestehenden Regelungen des Strafgesetzbuchs würden auch für solche Straftaten gelten. Allerdings sieht die Regierung derzeit keinen ergänzenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf, um gegen Kriminalität, die sich gegen Landwirte und landwirtschaftliche Betriebe richtet, verschärft vorzugehen.

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