Anlässlich mancher Kritik an der neuen vierstufigen Haltungskennzeichnung der Supermarktketten - u.a. von Bundesagrarministerin Klöckner - stellt die QS GmbH klar, dass eine Zulassung im QS-System Voraussetzung für die Stufe 1 sei. Die Erfüllung gesetzlicher Mindeststandards reiche nicht aus.
Die "Haltungsform" ist kein neues Tierwohl-Siegel, sondern schaffe angesichts einer Vielfalt bestehender und in der Breite verfügbarer Qualitäts-, Tierwohl- und Biozeichen die von den Verbrauchern gewünschte Transparenz über die Bedingungen, unter denen Rinder, Schweine sowie Hähnchen und Puten gehalten werden, erklärte die Gesellschaft am Mittwoch in Bonn.
Für Stufe 1 „Stallhaltung“ sei die Zulassung im QS-System erforderlich, und das ab sofort für Schwein und Geflügel, für Rind spätestens ab Januar 2020. Bei Stufe 2 „Stallhaltung plus“ muss mindestens 10 Prozent mehr Platz im Stall zur Verfügung stehen sowie Beschäftigungsmaterial für das Nutztier. Diese Anforderungen würden bei der Initiative Tierwohl (ITW) erfüllt. Stufe 3 „Außenklima“ erfordert u.a. noch mehr Platz und Frischluft-Kontakt. Stufe 4 „Premium“ bedeutet zusätzlicher Platz und Auslaufmöglichkeiten.
QS-System umfassender als gesetzliche Vorgaben
Betriebe, die am QS-System teilnehmen möchten, müssten auch bestimmte Anforderungen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen, erfüllen. Die einzelnen Maßnahmen „über Gesetz“ finden sich auf der QS-Webseite. Entscheidend sei die aufeinander aufbauende Qualitätssicherung vom Landwirt bis zur Ladentheke, heißt es bei QS. Die Sicherung der Prozessqualität, unabhängige Kontrollen, umfassendes Monitoring und konsequente Rückverfolgbarkeit seien die Kernelemente des QS-Prüfsystems.
Die Einhaltung der Tierschutz- und Tiergesundheitsvorschriften seien dabei für alle Tierhalter im QS-System Grundvoraussetzung. Sie sorgten für eine tierschutzgerechte Haltung, Tiergesundheit und Hygiene im Betrieb sowie einen angemessenen Transport der Tiere.
Die Einhaltung der Anforderungen wird laut QS durch ein mehrstufiges Kontrollsystem sichergestellt. Verstöße gegen Tierschutz- und Tiergesundheitsvorschriften würden konsequent sanktioniert. Mithilfe der im QS-System verpflichtenden Monitoringprogrammen zu Futtermitteln, Salmonellen und Antibiotika würden wichtige Indikatoren ermittelt und überprüft. Und zur Beurteilung der Tiergesundheit und des Tierwohls in den Ställen würden sämtliche Schlachtbefunde von QS ausgewertet und die Ergebnisse den Tierhaltern übermittelt.