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Antibiotika: Ampel für Rinderhalter

Lesezeit: 2 Minuten

Auf Rinderhalter kommt neuer Bürokratie-Aufwand zu: Am 1. April tritt die Novelle des Arzneimittel-gesetzes (AMG) in Kraft.


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Von den Veränderungen sind vor allem Mastbetriebe betroffen. Ab dem 1. Juli müssen sie alle Verbräuche von Antibiotika an die HIT-Datenbank melden. Dabei wird zwischen den Nutzungsarten Mastkälber bis acht Monate (Produktion von Kalbfleisch) und Mastrinder ab acht Monate (Rindfleisch) unterschieden.


Es dürfte mindestens ein Jahr dauern, um den Status Quo der Antibiotika-Verbräuche in dem jeweiligen Altersabschnitt zu erheben. Die obersten Veterinäre aus Berlin wollen für jeden Betrieb zwei Kennzahlen zum Antibiotika-Verbrauch berechnen. Damit wollen sie die Betriebe in dem jeweiligen Altersabschnitt vergleichen. Geplant ist zudem, die Rinderbetriebe in Kategorien nach ihrem Antibiotika-Einsatz einzuteilen: grün (wenig), gelb (mittelmäßiger) und rot (hoher Verbrauch).


Ziel des Landwirtschaftsministeriums ist es, den Medikamenten-Einsatz zu minimieren. In der Praxis sorgt aber vor allem die geplante Ampel-Einteilung für Verunsicherung.


Hart könnte die Gesetzesnovelle auch für Mutterkuhhalter werden: Sie müssen den Antibiotika-Einsatz ab dem Moment melden, wo sie Kälber zum Nachmästen von den Müttern trennen. Dabei sind sie bereits in der Meldepflicht, wenn sie die Kälber nur auf eine andere Weide umsetzen, erklärt Dr. Antonia Riedl vom DBV.


Von der Meldepflicht weitestgehend ausgenommen sind Milcherzeuger. Sie müssen die Antibiotika-Verbräuche bei Kühen nicht melden. Nach aktuellem Stand müssen sie nur Behandlungen an männlichen Kälbern dokumentieren.


Derzeit arbeiten die Bundesländer an der jeweiligen Verordnung zur Durchführung des Gesetzes. Offen ist, wann diese kommt.

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