Die Meldung der verbrauchten Antibiotika-Mengen in der Rindermast ist mit einem Chaos gestartet: Weil sie es nicht besser wussten, haben etliche Landwirte ihre Formulare statt an die zuständige Behörde an den Deutschen Bauernverband (DBV) geschickt oder bei HI-Tier falsche Häkchen gesetzt. „Dies zeigt, dass die Landwirte sich zwar bemüht haben, ihren Pflichten nachzukommen, die Umsetzung der Novelle in manchen Bereichen jedoch nicht praxistauglich ist“, sagt Dr. Antonia Riecken vom DBV.
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit versichert hingegen, dass es keine Probleme gegeben hätte. Wie viele Rinderhalter ihre Daten gemeldet haben, gibt HI-Tier nicht bekannt.
Am 31. 03. wird es für Rinderhalter spannend: Dann veröffentlicht das Bundesamt für Verbraucher die beiden Kennzahlen, die als Maßstab für den Antibiotika-Verbrauch gelten. Parallel dazu teilt HI-Tier den Rinderhaltern ihre Verbräuche mit, die ggf. Maßnahmen zur Antibiotika-Reduktion ergreifen müssen.
Bis spätestens 14.07. müssen Landwirte die Antibiotika-Anwendungen des zweiten Erhebungszeitraumes melden. Nicht-Meldungen innerhalb der Meldefrist können mit einem Bußgeld geahndet werden.