Ab dem 1.1.2023 gilt für Kälber ein Mindestalter für Transporte von 28 Tagen, statt wie bisher 14 Tagen. Die ehemalige Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner hatte Ende November die Verordnung zur Änderung der Tierschutztransportverordnung verkündet. Diese tritt 2022 in Kraft und hat eine Übergangsfrist von zwölf Monaten. Welche Konsequenzen das für Milchviehhalter und Kälbermäster hat, lesen Sie in der top agrar 12/2021, Seite R6.
Eine Folgenabschätzung des Landwirtschaftsministeriums steht noch immer aus. Der Deutsche Bauernverband (DBV) will sich weiter dafür einsetzen, die Tierschutztransportverordnung bezüglich der Kälber nachträglich anzupassen: Zusätzlich zu einer längeren Übergangsfrist fordert der DBV, dass Kälber in Ausnahmen, wie z.B. einem Mindestgewicht, auch nach 14 Tagen transportiert werden dürfen.