Kälber sollen zukünftig erst ab dem 29. Lebenstag transportiert werden dürfen. Das hatte der Bundesrat Ende Juni mit einer Änderung der Tierschutztransportverordnung beschlossen (siehe top agrar 8/2021, S. R6). Dies muss die Bundesregierung aber noch immer offiziell verkünden, was bisher nicht geschehen ist.
Der DBV hatte sich mit der Kritik von Landwirten an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gewandt und gefordert, die Regelung einer gründlichen Prüfung zu unterziehen und die Frist von zwölf Monaten deutlich zu verlängern. In einem Antwortschreiben erkennt das BMEL an, dass die befürchteten Marktverwerfungen innerhalb der EU zu prüfen seien und die Übergangszeiträume knapp bemessen sind. Das Landwirtschaftsministerium weist jedoch darauf hin, dass der Schutz von Kälbern durch die beschlossene Regelung deutlich verbessert würde. Damit bleibt noch offen, wie es in der Diskussion weitergeht.