Die Milchquote könnte auch nach ihrem Ende am 31. März 2015 für jahrelangen Streit sorgen. Es droht eine europaweite Klagewelle.
Der Anstoß kommt von den Molkereien. Sie halten es für rechtlich unzulässig, das einbehaltene Milchgeld überliefernder Milcherzeuger länger als den 31. März 2015 bei der Molkerei zu belassen. Deshalb wollen sie das Geld an das Hauptzollamt überführen, das sich dann mit der Abwicklung befassen muss. Begründung: Die Superabgabe-Bescheide werden nach dem 31. März 2015 erstellt, die Quoten-Ordnung endet aber am 31. März.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat bei der EU-Kommission nachgefragt, ob eine mögliche Superabgabe für das Quotenjahr 2014/2015 rechtswidrig ist. Diese weist den Sachverhalt in einer Stellungnahme klar zurück. Sie hält die Abwicklung der Superabgabe auch nach dem 31. März 2015 für rechtmäßig. Bei Streitigkeiten müsse aber der EU-Gerichtshof über die Auslegung der geltenden Rechtsvorschriften entscheiden.
Deshalb bereitet der Deutsche Bauern-verband (DBV) bereits eine Klage gegen das einbehaltene Milchgeld vor. Zudem will der DBV die EU-Kommission mit einer möglichen europaweiten Klagewelle überliefernder Milcherzeuger unter Druck setzen, um eine Anpassung der Fettkorrektur durchzusetzen.