Im Frühsommer soll es einen Entwurf der neuen Milchgüte-Verordnung geben. Im aktuellen Arbeitspapier ändert sich bei Fett, Eiweiß, Keimen und Zellzahl die Gewichtung der Probe, die Zahl der Hemmstoff-Proben erhöht sich (Übersicht). Grundsätzlich soll der Tankwagen künftig bei jeder Anlieferung eine Probe ziehen (ohne Untersuchung), um die Rückverfolgbarkeit zu sichern. Das ist z.T. heute schon Praxis. Der Milchgeld-Abzug für Zellzahl-Überschreitung fällt künftig mit 2,0 ct/kg doppelt so hoch aus.Kommen soll der von der Praxis geforderte Umrechnungsfaktor von 1,03 (top agrar 3/2017, R10).
Im Vergleich zu früheren Entwürfen sei das Papier entschärft, sagt Heinrich Schmidt vom DRV. So wären zuvor QM-Milch und Tankwächter Pflicht gewesen.