Auf Drängen des Interessenverbandes "Unternehmen Milch" befasst sich das bayerische Landwirtschaftsministerium derzeit erneut mit dem "Milch Board". Das Münchener Agrarressort hatte im September 2007 die Satzung der Erzeugergemeinschaft Milch Board mit einigen Korrekturen genehmigt.
Wie der Bundessprecher von Unternehmen Milch, Fritz Jäger mitteilt, wurden die drei Vorstandsmitglieder des Milch Board in einem Schreiben um Beantwortung von dreißig Fragen gebeten, die die rechtliche Natur und Funktionsweise des Board, das Verhältnis der Milcherzeugergenossenschaft zu diesem sowie praktische Überlegungen wie zum Beispiel die Abschottung des heimischen Milchmarktes beträfen. Mehr Transparenz liege auch im eigenen Interesse des Milch Board, um Fehlvorstellungen und Spekulationen auszuräumen, erklärte Jäger.
Aufschluss über die rechtliche Bewertung des Board erhofften sich die Milcherzeuger auch von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner , Bayerns Agrarminister Helmut Brunner und vom Bundeskartellamt. Ihnen wurde ebenfalls der Fragenkatalog zur Stellungnahme übermittelt, berichtet Jäger. Dabei geht es unter anderem um die Frage, ob sich die Genehmigung des Münchener Agrarressorts auch auf die Festlegung und Durchsetzung eines bundesweiten Mindestpreises für Rohmilch durch das Milch Board beziehe.