Ab 2020 ist die Anbindehaltung von Rindern über sechs Monaten nicht mehr dauerhaft erlaubt. In Oberösterreich gründet sich daher gerade ein Verein, der das Image dieser Haltungsform heben und die positiven Aspekte hervorheben soll, berichtet Leopold Th. Spanring von top agrar Österreich.
Die traditionelle Anbindehaltung werde von vielen Nichtbauern, Tierschutz- und Umweltgruppen verteufelt. Dies stinke so manchem Landwirt ganz gewaltig. Landwirte, die ihren Rindern keinen Auslauf oder Weide an mindestens 90 Tagen im Jahr anbieten können, müssen bis Jahresende bei ihrer Bezirksverwaltungsbehörde (BH, Magistrat) eine entsprechende Ausnahmegenehmigung beantragen.
Diese sind im Tierschutzgesetzt angeführt:
- Nicht-Vorhandensein von geeigneten Weide- oder Auslaufflächen,
- bauliche Gegebenheiten am Betrieb oder im bestehenden Ortsverband,
- das Vorliegen öffentlicher oder privatrechtlicher Beschränkungen und Sicherheitsaspekte für Menschen und Tiere, insbesondere beim Ein- und Austreiben
Werden den Rindern dann mindestens 90 Tage Bewegungsfreiheit im Jahr geboten, gilt das nicht mehr als dauernde Anbindehaltung sondern als sogenannte „Kombinationshaltung“.
Imageverein in Gründung
Um die positiven Aspekte der traditionellen Anbindehaltung aufzuzeigen, wollen einige Landwirte nun eine „Interessensgemeinschaft (IG) Anbindehaltung“ gründen.
Wer Interesse hat mitzumachen, kann sich via E-Mail bei den Proponenten melden:
ig-anbindehaltung@gmx.at