Die Bundesländer wollen an der Andienungspflicht fest halten. Der Bundesrat stimmte am Freitag den Rechtstexten zur Änderung der Agrarmarktstruktur zu. Danach können ab sofort Mengenabsprachen auf dem Milchmarkt getroffen werden. In einer Entschließung setzen die Länder das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) unter Druck.
Der Bundesrat hat am Freitag mit einer Mehrheit sowohl dem Agrarmarktstrukturgesetz wie auch der Milch-Sonder-Agrarmarktstrukturverordnung zugestimmt. Die Länder votierten auch für einen Antrag Bayerns, die Andienungspflicht bei zu behalten und erteilten damit dem Versuch von Mecklenburg-Vorpommern, diese abzuschaffen, eine Absage.
Mengenabsprachen bis Oktober möglich
Nach dem Bundesratsvotum können nun bis zum 12. Oktober 2016 Milcherzeugerorganisationen, Branchenverbände und genossenschaftliche Molkereien Absprachen über die Regulation der Milchmenge auf freiwilliger Basis treffen. Die EU hatte dies bereits im April 2016 erlaubt und den Mitgliedstaaten dafür einen Zeitraum von sechs Monaten eingeräumt. Da davon nun schon zwei Monate verstrichen sind, bleiben nur noch rund vier Monate für diese Absprachen übrig. Die Regelung kann jedoch einmal um sechs Monate verlängert werden, worüber im Herbst 2016 erneut befunden werden muss.
Bleser bezeichnet Allgemeinverbindlichkeit als Meilenstein
Die Milch-Sonder-Agrarmarktstrukturverordnung enthält auch die Regelung, dass eine Mengenabsprache, sobald sie von einer Mehrheit der Milcherzeuger verabredet wird, allgemeinverbindlich für alle eintreten kann. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL), Peter Bleser, sagte in der Bundesratsdebatte die Änderungen im Agrarmarktstrukturrecht stellten einen „Meilenstein“ aus dem BMEL-Maßnahmenpaket dar. Sie würden der Branche eine „tolle Chance“ geben, sich selber zu organisieren, so Bleser weiter.
Länder drängen erneut auf EU-Mengenbegrenzung
Trotz der Zustimmung zu den Rechtstexten gaben die Bundesländer der Bundesregierung noch eine kritische Handlungsaufforderung mit. In einer Entschließung rufen sie die Bundesregierung auf, die bereits von der Agrarministerkonferenz (AMK) im April verabschiedeten Milchmaßnahmen umzusetzen. Dazu gehört auch die Forderung nach einer zeitlich befristeten entschädigungslosen Mengenbegrenzung auf EU-Ebene. Außerdem fordern die Länder alle weiteren Hilfsmaßnahmen an eine Mengenanpassung zu binden.
EU soll Genossenschaften zu Verträgen zwingen
Außerdem fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass auf EU-Ebene die Ausnahmeregelungen für Milchgenossenschaften sowie die freie Verhandelbarkeit aller Vertragsbestandteile gestrichen werden und das Ganze unverzüglich in nationales Recht umgesetzt wird. Mit diesem Vehikel sollen die genossenschaftlichen Molkereien dazu gebracht werden, Verträge mit den Landwirten einzugehen, die Preis, Menge und Laufzeiten umfassen.
Bundesregierung muss auf Entschließung nur antworten
Die Entschließung der Bundesländer hat allerdings keinerlei gesetzlich bindende Wirkung. Das Bundeslandwirtschaftsministerium muss nur in einer gewissen Frist darauf antworten. Die Länder interpretieren ihre Entschließung als eine weitere Warnung an die Bundesregierung, dass eine Mehrheit der Landesregierungen anderer Meinung in der Milchpolitik ist. Spätestens bei der Sonderagrarministerkonferenz der Länder in Brüssel am 15. Juli werden die Punkte wieder zwischen Bund und Ländern verhandelt werden.