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BDM nimmt Agrarminister in die Pflicht

Unter diesem Motto „Märkte gestalten statt Krisen verwalten“ fordert der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM) in Schöntal (Baden-Württemberg) die Politik auf, Verantwortung für die derzeitige Situation am Milchmarkt zu übernehmen. In Schöntal fand eine Kundgebung zur Länderagrarminister-Konferenz statt.

Lesezeit: 2 Minuten

Unter diesem Motto „Märkte gestalten statt Krisen verwalten“ fordert der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM) in Schöntal (Baden-Württemberg) die Politik auf, Verantwortung für die derzeitige Situation am Milchmarkt zu übernehmen. In Schöntal fand eine Kundgebung zur Länderagrarminister-Konferenz statt.

 

„Deutsche Milchbauern stehen mit dem Rücken an der Wand“, sagte BDM-Vorstandsmitglied Stefan Lehmann. Den Landwirten sei durch die niedrigen Milchpreise und die ständig steigenden Produktionskosten ein Schaden von mindestens 4 Mrd. € entstanden. Trotz stabilerer Notierungen für Milchprodukte könnten die Milchbauern weiterhin nicht rentabel wirtschaften.

 

Der BDM fordert die Politik auf, die Steuerungsinstrumente an die Marktgegebenheiten anzupassen. Wenn die Milchquoten weiter erhöht werden, unterstütze das nur die Interessen der Molkereien. Eine flexible Mengensteuerung, die die tatsächliche Marktlage berücksichtigt, sei nötig.


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Die Forderungen des BDM:

  • Einleitung der von der EU-Kommission ins Gespräch gebrachten freiwilligen Produktionsverzicht gegen Entschädigung,
  • Auslöser für das Kriseninstrument Intervention, das der Stabilisierung dienen soll, sollte statt der bisherigen starren Cent-Grenze ein Faktor sein, der die Preisentwicklung zu den Kosten und Margen der Milcherzeuger in Relation setzt. So sollen weitere Wertschöpfungsverluste durch bisherige Interventionsgrenzen ohne Bezug zu Kosten und Margen gestoppt werden,
  • Aussetzung der noch anstehenden schrittweisen Aufstockung der einzelbetrieblichen Milchquoten von jeweils 1 Prozent, wenn dies die Marktlage erfordert
  • Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für eine Einschränkung der Saldierung von Unter- und Überlieferung,


 

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