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Die Kriterien der neuen "Tierschutz-Milch"

Der Deutsche Tierschutzbund weitet sein Tierschutzlabel „Für Mehr Tierschutz“ auf Milchkühe aus. Dazu hat er jetzt die entsprechende Richtlinie veröffentlicht.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Deutsche Tierschutzbund weitet sein Tierschutzlabel „Für Mehr Tierschutz“ auf Milchkühe aus. Dazu hat er jetzt die entsprechende Richtlinie veröffentlicht. So sollen die Tiere jetzt und sofort Verbesserungen bekommen. Denn die Milchkühe würden auf Basis der Richtlinie von verbesserten Haltungsbedingungen profitieren.

 

Während konkrete gesetzliche Anforderungen an die Haltung von Rindern fehlen, stellt das Tierschutzlabel verbindliche Forderungen hinsichtlich des Platzangebots, das den Tieren zur Verfügung stehen muss, berichtet der Tierschutzbund in einer Mitteilung. Das Label verbietet eine Anbindehaltung. In der Premiumstufe müssen die Kühe zusätzlich Zugang zu einem Laufhof und einer Weide haben. In beiden Stufen, Einstiegs- und Premiumstufe, müssen pro Kuh je eine komfortable Liegebox und ein Fressplatz vorhanden sein, damit alle Tiere ungestört ruhen und fressen können. Auch separate Kranken- und Abkalbebuchten sollen Platz und Ruhe bieten. Das betäubungslose Veröden der Hornanlage der Kälber ist verboten. Der Eingriff darf wenn dann nur unter Sedation, Lokalanästhesie und Schmerzmittelgabe durchgeführt werden. Indem tierbezogene Indikatoren, zum Beispiel das Vorkommen von Euterentzündungen oder Verhaltensparameter, erfasst werden, kann der Ernährungs-, Pflege- und Gesundheitszustand der Herde bewertet und Rückschlüsse auf das Wohlbefinden der Tiere getroffen werden. Vor einem geplanten Transport zur Schlachtung muss der Landwirt sicherstellen und dokumentieren, dass die Kuh nicht trächtig ist. Die Schlachtung von trächtigen Kühen– egal in welchem Stadium – ist verboten.


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Offen lässt der Tierschutzbund derzeit noch, wann die "Tierschutz-Milch" in die Regale kommt und welche Lebensmittelhändler mitmachen.


Den 23-seitigen Forderungskatalog finden Sie

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