Zwischen den Molkereigenossenschaften und den Erzeugern liege keine eigene Marktstufe, beide würden eine Einheit bilden.
Das betonte der Deutsche Raiffeisenverband anlässlich der öffentlichen Anhörung des Bundeskartellamtes zum Zwischenbericht der Sektoruntersuchung Milch in der vergangenen Woche.
Der Milcherzeuger unterhalte mit seiner Molkereigenossenschaft eine "Förderbeziehung"; er habe Mitbestimmungsrechte und Demokratieverantwortung in den Generalversammlungen.
Somit handele es sich bei eingetragenen Genossenschaften um klassische Erzeugerzusammenschlüsse.
In der Anhörung erklärte der DRV zudem, dass es sich bei den Milchpreisen für die Erzeuger im Grundsatz um den Marktpreis handele. Der Verband machte sich außerdem für die zweijährige Kündigungsfrist stark, da sie Planungssicherheit bieten würde.