Die Humana Milchunion eG wird keine Schadensersatzklagen gegen die Personen anstrengen, die während des Milchlieferstopps Humana-Betriebe blockiert haben. Wie das Landwirtschaftliche Wochenblatt Westfalen-Lippe meldet, habe der Vorstand diesen Beschluss Anfang Oktober gefasst. Damit müssen die Blockierer nicht mit der Zahlung großer Geldsummen als Schadensersatz für ausgefallene Milchlieferungen rechnen. Wie Albert Große Frie als geschäftsführendes Vorstandsmitglied weiter gegenüber dem Wochenblatt erklärte, werde auch zwischen Mitgliedern und Nichtmitgliedern kein Unterschied gemacht.
Die Beschlüsse gelten zunächst nur für die Genossenschaft und nicht für die Tochtergesellschaften Milchwerke Thüringen und die Küstenland Milchunion. Hier werden aber dieselben Regelungen angestrebt.
Die zuständige Staatsanwaltschaft werde über den Verzicht auf zivilrechtliche Klagen informiert. Dies bedeute jedoch nicht zwangsläufig, dass die Strafverfolgungsbehörden die eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Nötigung einstellen, so die Humana.