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Ist die Superabgabe im letzten Quotenjahr rechtswidrig?

Die EU-Kommission betont, dass Strafzahlungen wegen Überlieferung der Milchquote auch im letzten Quotenjahr 2014/2015 rechtens sind. Das geht aus einem Schreiben hervor, das top agrar vorliegt.

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Die EU-Kommission betont, dass Strafzahlungen wegen Überlieferung der Milchquote auch im letzten Quotenjahr 2014/2015 rechtens sind. Das geht aus einem Schreiben hervor, das top agrar vorliegt.


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Auslöser der Diskussion: Laut Rechtsauffassung des Bundeslandwirtschaftsministerium fehlt für die Abführung einer möglichen Superabgabe für das Milchquotenjahr 2014/2015 die rechtliche Grundlage. Es bestehe nach der ersatzlosen Aufhebung der milchquotenrechtlichen Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 zum 31.3.2015 keine ausreichende gesetzliche Basis für die Durchführung der EU-Milchquotenregelung nach dem 31. März 2015. Da mögliche Superabgabenbescheide für das Milchquotenjahr 2014/2015 erst nach dem 31. März 2015 erstellt und verschickt werden, träten die für deren Rechtswirksamkeit notwendigen Bestimmungen nach o.g. Verordnung zu früh außer Kraft. Das schreibt der Deutsche Bauernveband im wöchtentlichen Milch-Report.


Die EU-Kommission verneint diesen Sachverhalt allerdings und verweist auf Klärung auf den Europäischen Gerichtshof. Der DBV wird prüfen, ob eine Klage gegen das von den Milchaufkäufern einbehaltene Milchgeld zielführend sein kann.

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