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topplus Für Haltungsformkennzeichnung

Mehr statt weniger Bürokratie? Brandenburger Milcherzeuger in Sorge

Der Milchbeirat des Landesbauernverbands Brandenburg (LBV) spricht sich gegen ein aufwendigeres Prüfsystem im Rahmen der Haltungsformkennzeichnung aus.

Lesezeit: 2 Minuten

Milchkuhhalter in Brandenburg sprechen sich gegen die geplanten Verschärfungen der Kontrollverfahren und Dokumentationspflichten im Prüfsystes zur Haltungsformkennzeichnung des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) aus. So lautet der Tenor des Milchbeirates vom Landesbauernverband Brandenburg (LBV) nach einer Sichtung der Änderungsvorschläge der Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH von Anfang Juli.

Mehr Kontrollen geplant

Ab dem 1. Juli 2024 wird die Haltungsform-Kennzeichnung von einem vierstufigen auf ein fünfstüfiges System umgesellt. In dem Zuge soll die bisherige jährliche neutrale Kontrolle der Tierwohlstandards in den Haltungsformstufen 3 (Frischluftstall) und 4 (Auslauf/Weide) durch eine wesentlich komplexere Prüfsystematik abgelöst werden. Diese würde u.a. eine unangekündigte Kontrolle beinhalten, setzt Korrekturfristen und sanktioniert Verstöße in Form des Entzugs der Lieferberechtigung.

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Als zusätzliche Anforderung für die Haltungsform 4 sollen zudem Inhalte des Tiergesundheitsmonitorings Q-Check aufgenommen werden, auch wenn Betriebe bereits gleichartige Programme des Tiergesundheitsüberwachung fahren. Desweiteren sind verpflichtende Vorgaben zur Kühlung an heißen Tagen, zum Witterungsschutz im Offenfrontstall oder zum Auslauf ab Haltungsform 4 geplant. Das sei für die Milchrindbetriebe in Brandenburg strukturell gar nicht oder schwer umsetzbar.

Inwieweit die erhöhten Anforderungen in den Haltungsformen finanziell ausgeglichen werden, ist bisher nicht geklärt. „Wir sollten doch eher sämtliche Kontrollmechanismen bündeln und bauliche Maßnahmen an gegebene Strukturen anpassen, anstatt sie fantasievoll auszuweiten. Das wäre im Sinne des Bürokratieabbaus, der mittlerweile Branchen übergreifend vehement eingefordert wird", sagt Lars Schmidt, Vorsitzender des LBV-Milchbeirats.

Im Schnitt vier Kontrollen im Jahr

Brandenburgs Milchrindbetriebe werden laut LBV im Schnitt jährlich mindestens viermal kontrolliert. Die Kontrollen werden von den zuständigen Veterinär- und Landwirtschaftsämtern sowie vom Landesumweltamt, dem Landesamt für Arbeit, Verbraucherschutz und Gesundheit und von Prüfdiensten vorgenommen. Viele Betriebe nehmen darüber hinaus freiwillig an Mehrwertprogrammen (zum Beispiel QM-Milch) teil, die ebenfalls mit Vor-Ort-Kontrollen der Auflagenerfüllung einher gehen.

Im Umkehrschluss bedeute dies: je mehr sich ein tierhaltender Betrieb für das Tierwohl und das Qualitätsmanagement im Betrieb engagiert, umso strenger und häufiger wird er kontrolliert.

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