Der Milchindustrie-Verband (MIV) und der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) wenden sich mit einer Klage in Luxemburg gegen die von der Europäischen Kommission beschlossenen Leitlinien für Energie- und Umweltbeihilfen.
Wie die Verbände am Dienstag mitteilten, befürchten sie im Zuge des novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) unverhältnismäßige Zusatzkosten für energie- und handelsintensive Molkereien. Die Leitlinien geben den Mitgliedstaaten einen Rahmen für mögliche Kostenentlastungen von Branchen und Unternehmen zur Förderung erneuerbarer Energien vor. Die Eingruppierung erfolgt dabei in Abhängigkeit von der Handels- und Stromkostenintensität. Dabei sei die Milchindustrie ungünstiger eingestuft worden, als es der Realität entspreche, so MIV und DRV.
Die angemahnte Korrektur der Leitlinien durch die Kommission sei bislang ausgeblieben, stellen die Branchenvertreter fest. Man habe sich deshalb entschlossen, eine Nichtigkeitsklage gegen die Leitlinien vor dem erstinstanzlichen Gericht beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzubereiten, um die Rechtmäßigkeit der Zuordnung zu überprüfen.
Die Milchindustrie befinde sich in einem intensiven und wachsenden internationalen Wettbewerb, so der DRV und der MIV. Eine unzureichende Entlastung bei den Stromkosten werde zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen und im Ergebnis zum Verlust von Arbeitsplätzen führen.
„Nach unserer festen Überzeugung müssen deshalb insbesondere die energie- und handelsintensiven Unternehmen der Molkereiwirtschaft in den Katalog der entlastungsberechtigten Branchen aufgenommen werden“, fordern DRV-Generalsekretär Dr. Henning Ehlers und MIV-Hauptgeschäftsführer Eckhard Heuser.