Das Bundeskartellamt strebt an, noch vor der Sommerpause seinen endgültigen Bericht zur Sektoruntersuchung Milch vorzulegen. Das wurde vergangene Woche bei einer Anhörung zu einem Zwischenbericht deutlich, den die Bonner Wettbewerbshüter Anfang des Jahres vorgelegt hatten.
Wie in diesem Zwischenbericht standen auch bei der Anhörung in Bonn die Marktposition der Erzeuger und die Frage der Markttransparenz im Vordergrund. Erörtert wurden zudem die Konsequenzen für Milcherzeuger aus Fusionen ihrer Abnehmer. Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) vertrat bei der Anhörung die Auffassung, dass zwischen dem Erzeuger und seiner Genossenschaft keine Marktstufe liege, da beide eine Einheit bildeten. Bei eingetragenen Genossenschaften handle es sich um klassische Erzeugerzusammenschlüsse. Zur Frage der Transparenz betonte der Verband, die Milchpreisfestsetzung orientiere sich an den rechtlichen Rahmenbedingungen, und im Grundsatz werde der Marktpreis bezahlt.
Der DRV hob zudem hervor, dass die üblichen zweijährigen Lieferbindungen Milcherzeugern und Molkereien Planungssicherheit böten. Das Kartellamt hatte in seinem Zwischenbericht zur Milch Anfang des Jahres unter anderem diese Lieferbindungen kritisiert. Zudem hatten die Wettbewerbshüter die Weitergabe von Marktdaten zur Milchliefermenge und zu den Auszahlungspreisen attackiert. Das Verhältnis der Milcherzeuger zu den Molkereien ist laut dem Bericht durch ein Marktungleichgewicht zugunsten der Verarbeiter gekennzeichnet