Die bisherige Milchquote habe nach dem Wegfall der Quotenregelung 2015 keinen Einfluss auf die künftige Lieferbeziehung zur Genossenschaft.
Das bekräftigten die ehren- und hauptamtlichen Vertreter der Molkereigenossenschaften vergangene Woche bei der DRV-Tagung in Kassel.
Das bisher erfolgreiche Geschäftsmodell der Genossenschaften biete auch weiterhin zahlreiche Möglichkeiten zur zukunftsorientierten Ausrichtung, deren Eckpfeiler die Abnahmegarantie und Lieferpflicht seien. Es bleibe somit bei einem Höchstmaß an gegenseitiger Verlässlichkeit, betonte Manfred Nüssel, Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV).
Die genossenschaftliche Lieferbeziehung werde auch künftig darauf abzielen, der Marktverantwortung für die Mitglieder gerecht zu werden. Lösungsansätze mit einer Mengensteuerung oder -begrenzung für den Gesamtmarkt könnten von den Genossenschaften nicht dargestellt werden, erklärte der DRV-Präsident. Auch künftig werde am erfolgreichen Geschäftsmodell auf Basis der Satzung festgehalten.
Diskutiert worden seien in Kassel unter anderem Ansätze, bei denen an die Stelle der bisherigen Mengensteuerung über die Milchquote eine gemeinsame Mengenplanung zwischen Milcherzeugern und Molkerei trete, ohne die Abnahmepflicht der Genossenschaft und die Andienungspflicht des Mitglieds einzuschränken. Das biete allen Marktpartnern eine verbesserte Planungssicherheit, die letztendlich zum gemeinsamen Erfolg beitrage.