Als viertes Bundesland, nach Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, hat Nordrhein-Westfalen eine Vereinbarung zur Vermeidung der Schlachtung tragender Rinder unterzeichnet. Mehrere Verbände haben mitgezeichnet, berichtet der Deutsche Tierschutzbund.
Dieser begrüßt die nordrhein-westfälische Entscheidung und fordert auch die noch fehlenden Bundesländer zum Handeln auf. Gleichzeitig sieht der Verband aber auch den Gesetzgeber in der Pflicht. Mit der freiwilligen Vereinbarung sprechen sich die Unterzeichner dafür aus, dass das Schlachten von tragenden Rindern und anderen landwirtschaftlich genutzten Tieren vermieden werden muss – insbesondere ab dem letzten Trächtigkeitsdrittel.