Für den Tierschutz beim Transport von Nutztieren ist es nach Überzeugung der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Rinderzüchter e.V. (ADR) und des Bundesverbandes Deutscher Fleischrinderzüchter und -halter e.V. (BDF) nicht entscheidend, ob die Fahrzeuge doppelstöckig sind oder nicht. Grundsätzlich müsse es beim Transport hochwertiger Zuchttiere aber Regelungen geben, die wirtschaftliche und tierschutzrelevante Aspekte ausgewogen berücksichtigten, erklärten ADR und BDF in einer gemeinsamen Reaktion auf eine Pressemitteilung des Deutschen Tierschutzbundes (DTB).
Dieser hatte Anfang des Monats betont, dass die Laderaumhöhe in Fahrzeugen mit zwei übereinander liegenden Ebenen zu niedrig sei. Die Tiere stießen mit dem Rücken oder dem Kopf an die Decke und verletzten sich. Doppelstöckige Transporte seien daher nach dem Vorbild von Holland und Dänemark zu verbieten.
ADR und BDF stellten nun fest, dass bisher nur Dänemark einen doppelstöckigen Rindertransport verboten habe. In den Niederlanden sei diese Art der Beförderung weiterhin erlaubt. Seit Anfang des Monats existiere eine Einschränkung lediglich für Schlachtrinder, die nur dann doppelstöckig verbracht werden dürften, wenn die Laderaumhöhe 25 cm über dem Widerrist betrage. Die Aussage des DTB, vom BDF ein deutliches Bekenntnis zum Tierschutz gefordert zu haben, wies der Rinderzüchterverband als nicht zutreffend zurück. Bislang seien weder persönlich noch in schriftlicher Form Forderungen beim BDF eingegangen. (AgE)