Die EU will die EU-Industrieemissionsrichtlinie reformieren. Demnach sollen Tierhalter mit mehr als 150 Großvieheinheiten (GVE) künftig unter die strengen europäischen Emissionsregelungen für Industriebetriebe fallen. Die EU legt anders als Deutschland bei der Berechnung der GVE den Futterbedarf eines Tieres (1 Schwein = 0,3 GVE) zugrunde. Demnach träfe die Neuregelung schon Betriebe mit 500 Mastplätzen. Nach deutschem GV-Schlüssel läge die Grenze bei gut 1150 Mastplätzen (1 Mastschwein = 0,13 GV).
Nach Aussage des Deutschen Bauernverbandes ist unklar, welche Regelung künftig gilt. Eine deutliche Absenkung der Grenzwerte lehnt der DBV ab.