Schweinehalter, deren Therapiehäufigkeit die Kennzahl 2 (3. Quartil) überschreitet, müssen gemeinsam mit ihrem Tierarzt einen Maßnahmenplan erarbeiten und bis zum 31. Juli der zuständigen Behörde vorlegen, wie der Antibiotikaverbrauch im Betrieb reduziert werden soll. Am 8. Mai hat der Bundesrat einem Verordnungsentwurf zugestimmt, in dem genau geregelt ist, welche Angaben in diesem Maßnahmenplan enthalten sein müssen.
Wie befürchtet, sind die Vorgaben viel zu umfangreich ausgefallen. Gefordert werden unter anderem ausführliche Angaben zum Zu- und Verkauf der Tiere, zur Hygiene, zur Fütterung bzw. Wasserversorgung sowie zur Ausstattung, Einrichtung und Besatzdichte der Ställe. Zudem müssen mutmaßliche Gründe genannt werden, die zum Überschreiten der Kennzahl 2 geführt haben, inklusive aller diagnostischen Befunde und einer Liste der ergriffenen vorbeugenden Maßnahmen. Darüber hinaus muss aufgelistet werden, wie Landwirt und Tierarzt den hohen Antibiotikaverbrauch reduzieren wollen. Wichtig ist auch der Zeitraum, in dem die Maßnahmen umgesetzt werden sollen.
Das ist alles viel zu aufwendig, warnte der Bauernverband bereits im Vorfeld klar und deutlich. Die vielen Angaben verursachen nur unnötig Arbeit und lassen sich teilweise ohnehin nicht kontrollieren, so der DBV. Dazu ein Beispiel: Wenn Ferkel nachweislich an Durchfall erkrankt sind und daher der Antibiotikaverbrauch anstieg, macht es wenig Sinn, im Maßnahmenplan ausführlich den Aufbau und die Funktion der Lüftung zu beschreiben.