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Brauchen wir den Stalltechnik-TÜV?

Lesezeit: 5 Minuten

Ab Mitte 2015 sollen Experten serienmäßig hergestellte Stal­l­einrichtungen im Hinblick auf den Tierschutz überprüfen. Was spricht für das Prüf- und Zulassungsverfahren? Was dagegen?


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PRO


Bereits im Koalitionsvertrag haben SPD und CDU/CSU vereinbart, ein bundeseinheitliches Prüf- und Zulassungsverfahren für Tierhaltungssysteme zu erarbeiten. Auch im § 13 des Tierschutzgesetzes ist das bereits vorgesehen.


Grundsätzlich erwarte ich, dass wir mit der Einführung des Prüf- und Zulassungsverfahrens den Dialog über den Tierschutz in der Landwirtschaft weiter voran­treiben. Alle Beteiligten – Stalleinrichter, Behörden, Wissenschaftler und Tierhalter – müssen sich künftig mehr über Tierschutz und tiergerechte Haltung austauschen. Das gemeinsame Ziel muss sein, dass Schweine, Hühner und Rinder nur noch in tierschutz­konform geprüften und zugelassenen Stall­einrichtungen untergebracht werden.


Schweden als Vorbild:

Dass ein Prüf- und Zulassungsverfahren sinnvoll ist, zeigen die Erfahrungen in anderen europäischen Ländern wie z. B. in der Schweiz und in Schweden. Dort sind Haltungssysteme auf dem Markt, die den Verhaltensweisen und Bedürfnissen der Schweine, Hühner und Rinder besser angepasst sind. Das verbessert den Tierschutz in den Ställen. Ich bin fest davon überzeugt, dass sich ähnliche Erfolge auch in Deutschland einstellen werden.


Zudem versprechen wir uns mehr Rechtssicherheit für die Hersteller und Käufer von Stalleinrichtungen. Den zuständigen Landesbehörden geben wir damit ein Instrument an die Hand, mit dem sie Bauvorhaben einfacher und einheitlicher in puncto Tierschutz beurteilen können. Das würde letztlich auch die Genehmigungsverfahren beschleunigen. Direkt vor Ort vereinfachen wir ebenfalls die Arbeit der Behörden, die dann effizienter überwachen können, ob die Betriebe das Tierschutzrecht einhalten.


Bei diesem Prozess müssen wir natürlich alle Beteiligten mitnehmen. Wir haben uns daher im Rahmen einer Fachveranstaltung mit Experten aus Österreich und der Schweiz, Vertretern von Landwirtschaftsverbänden, Tierhaltern und Tierschutzorganisationen an einen Tisch gesetzt und über die Prüf- und Zulassungsverfahren diskutiert.


Dabei wurde klar, dass wir besonders darauf achten müssen, dass wir Innovationen nicht behindern und die lokalen Gegebenheiten vor Ort nicht vergessen. So werden wir aufseiten der Hersteller vor allem darauf achten, dass wir die inländischen Firmen nicht benachteiligen. Wir werden diese Bedenken aufnehmen und wollen gemeinsam zu einer vernünftigen Lösung für alle Seiten gelangen.


Ziel ist auch, dass Prüfung und Zulassung keine höheren Kosten für die Landwirte verursachen. Bereits installierte Stall­einrichtungen müssen weiterverwendet werden dürfen, ohne dass sie ein Zulassungsverfahren durchlaufen haben. Unabhängig davon werden wir aber eine Frist festlegen, ab der die Landwirte nur noch zugelassene Stall­einrichtungen in Betrieb nehmen dürfen.


Ich bin mir sicher, dass wir damit die tiergerechte Haltung in Deutschland weiter voranbringen werden, und die Nutztierhaltung ein Erfolgsmodell bleiben wird.


Christina Jantz, SPD-­Bundestagsabgeordnete und Tierschutzbeauftragte


KONTRA


Nein, wir brauchen kein Prüf- und Zulassungsverfahren für serienmäßig hergestellte Stalleinrichtung. Die Politik – getrieben vom Deutschen Tierschutzbund und dem BUND – würde damit nur ein weiteres bürokratisches Monster aus der Taufe heben, das keine Verbesserung für unsere Tiere bringt.


Denn schon jetzt erfüllen die Haltungssysteme in Deutschland höchste Ansprüche in puncto Tierwohl und Tiergesundheit, wenn sie richtig gemanagt werden. Außerdem existiert bereits heute eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien, die die Nutztierhaltung regeln.


Bereits vor mehr als zehn Jahren hat das Bundesumweltamt das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) beauftragt, an der Erstellung der europaweit gültigen „BVT-Merkblätter“ mitzuarbeiten. Diese „Beste verfügbaren Techniken (BVT) der Intensivtierhaltung“ be­schreiben bereits die besten Haltungssysteme. Sie müssten eigentlich nur fortgeschrieben werden.


Ich bin fest davon überzeugt, dass ein Stalltechnik-TÜV die Entwicklung von Innovationen behindern wird. Denn die mittelständischen Stalleinrichter werden die Gebühren des Prüfverfahrens nicht schultern können. Tun sie es doch, werden sie die Kosten auf den Preis der Stalleinrichtungen aufschlagen. Letztlich müsste also der Landwirt die Zeche zahlen!


Doch nicht nur die Kosten wären ein Hemmschuh für die Hersteller. Allein die bürokratischen Hürden und langwierigen Zulassungsprozeduren würden sie vor innovativen Neuentwicklungen zurückschrecken lassen. In der Vergangenheit hätte es so bestimmt viele Erfindungen und Neuerungen, die den Tierschutz vorangebracht haben, gar nicht gegeben.


Nicht zu vergessen, dass die Politik den deutschen Tierhaltern und Stall­einrichtern damit eine weitere Rechtsvorschrift aufbürdet, die zu massiven Wettbewerbsverzerrungen im globalen Wettbewerb führen wird. Die schwedischen Schweinehalter können ein Lied davon singen. Dort schrumpfen die Schweinebestände aufgrund hoher Tierschutz­auflagen seit 2003 spürbar, der Selbstversorgungsgrad mit Schweinefleisch liegt bei weniger als 70 %.


Mehr Geld für die Forschung!

Befürworter des Stalltechnik-TÜV, darunter der Deutsche Tierschutzbund, argumentieren, dass man nur damit das Profitstreben der Stallbaufirmen und Landwirte bremsen könne. Das ist haltlos und unverschämt! Jeder Landwirt lebt von und mit seinen Tieren.


Schweinehalter und Hersteller von Stall­einrichtungen haben in Zusammenarbeit mit den Tierärzten, der Wissenschaft und der Beratung nie das Wohlbefinden der Schweine und den Tierschutz aus den Augen verloren und werden dies auch in Zukunft nicht.


Sicherlich gibt es Aspekte in der Tierhaltung, die verbessert werden müssen. Doch anstatt neue bürokratische Hürden aufzubauen und Behörden aufzustocken, wäre es wesentlich sinnvoller, der landwirtschaftlichen Forschung endlich wieder mehr Geld zur Verfügung zu stellen.


Denn letztlich brauchen wir wissenschaftlich fundierte Ergebnisse, die durch praktische Erfahrungen von Landwirten ergänzt werden, um den Tierschutz weiter voranzubringen. Ständig neue Rechtsvorschriften können das nicht leisten. Daher brauchen wir keinen Stall­technik-TÜV!


Wilfried Brede, Stallbau- und ­Produktionsberater, Serviceteam ­Alsfeld (Hessen)

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