Pünktlich zum 31. März hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die ersten Auswertungen der staatlichen Antibiotika-Datenbank präsentiert. Die Kennzahl 1, das ist der Median aller bundesweit erfassten Therapiehäufigkeiten, liegt für Aufzuchtferkel bei 4,79 und für Mastschweine bei 1,20. Die Kennzahl 2, das ist das dritte Quartil bzw. der Wert, unter dem sich 75 % aller bundesweit erfassten Therapiehäufigkeiten befinden, beträgt für Aufzuchtferkel 26,19 und für Mastschweine 9,49.
Bis zum 31. Mai müssen die Tierhalter nun die eigene Therapiehäufigkeit, die ihnen schriftlich mitgeteilt wurde, mit den bundesweiten Werten vergleichen und das Ergebnis schriftlich dokumentieren. Ist der eigene Wert kleiner als die Kennzahl 1, ist alles in Ordnung. Liegt er zwischen den Kennzahlen 1 und 2, muss der Landwirt gemeinsam mit seinem Tierarzt prüfen, wie sich der Antibiotikaeinsatz im Betrieb verringern lässt.
Ernst wird es, wenn die eigene Therapiehäufigkeit die Kennzahl 2 überschreitet, man also zu den 25 % Betrieben mit dem höchsten Antibiotikaverbrauch gehört. Dann müssen Landwirt und Tierarzt einen schriftlichen Maßnahmenplan erarbeiten und bis zum 31. Juli an die zuständige Behörde (meist Veterinäramt) übermitteln, wie der Antibiotikaverbrauch reduziert werden soll.
Der Bund will eine Verordnung erlassen, in der geregelt ist, welche Angaben im Maßnahmenplan enthalten sein müssen. Der Verordnungsentwurf, der nach Ansicht des DBV viel zu umfangreich ist, wurde an den Bundesrat weitergeleitet. Der wird vermutlich am 8. Mai darüber abstimmen.