Das Tauziehen um eine sachgerechte Formulierung der Schweinehaltungsverordnung hält an. Denn Landwirtschaftsministerin Künast denkt offensichtlich gar nicht daran, von ihrem ersten Entwurf, der in puncto Platzbedarf, Liegeflächenanteil und Bodengestaltung weit über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinausgeht, auch nur einen Deut abzuweichen. Das Votum der Agrarminister, die sich in Schwerin klipp und klar für eine Eins-zu- Eins-Umsetzung der EU-Tierschutzvorgaben aussprachen, lässt sie dabei kalt. Fakt ist, dass sich der überarbeitete Entwurf, den die Bundesregierung Mitte August an den Bundesrat weitergeleitet hat, allenfalls in Details von der ersten, massiv kritisierten Version abweicht. Obwohl die Fachverbände zwischenzeitlich detaillierte Verbesserungsvorschläge vorgelegt haben. Doch die Ministerin zeigt sich beratungsresistent. Selbst Agrarexperten der SPD sprechen inzwischen unverblümt von einer ideologischen Verblendung der Politikerin. Im Bundesrat wurde jetzt zumindest ein Aufschub erreicht. Denn während seiner letzten Sitzung in der zweiten Septemberwoche konnte sich das Ländergremium nicht auf einen endgültigen Verordnungsentwurf einigen. Stattdessen berief man einen Unterausschuss, der bis zur nächsten Ausschusssitzung am 10. November ein Vorschlagspapier erarbeiten soll. Im Plenum des Bundesrates kommt das Thema also frühestens am 25. November erneut zur Abstimmung. Diese Schonfrist gilt es jetzt effektiv zu nutzen! Schweinehalter und Verbände dürfen nicht müde werden, die Politiker aller Parteien wieder und wieder auf die katastrophalen und wettbewerbsschädigenden Folgen der Künastschen Pläne hinzuweisen. Zudem darf dem Tierschutzbund nicht kampflos das Feld überlassen werden, der seit Mitte September mit einer millionenschweren Pressekampagne gegen vermeintlich zu lasche Tierschutzauflagen beim Verbraucher Stimmung macht. Fest steht: Ein ähnliches Desaster wie der bei Legehennen-Verordnung darf sich bei den Schweinen nicht wiederholen!
${intro}