Was für Fleisch kaufe ich da ein? Wie wurde das Tier gehalten? Glaubt man Umfragen, stellen sich diese Fragen viele Verbraucher im Supermarkt. Künftig sollen sie Antworten bekommen, denn der Bund plant die Einführung eines dreistufigen Tierwohlkennzeichens.
- Stufe 1: Der bessere Stall (über gesetzlichem Standard)
- Stufe 2: Der Stall mit Außenklima
- Stufe 3: Stall mit Stroh und Auslauf
Die Einzelheiten will die Bundesregierung im sogenannten „Tierwohlkennzeichengesetz“ (TierWKG) und in der „Tierwohlkennzeichen-Verordnung“ festlegen. Die Entwürfe liegen top agrar vor.
Die Nutzung des Kennzeichens soll zwar freiwillig sein, Teilnehmer müssen aber Anforderungen einhalten. Dazu gehören u.a. mehr Platz, mehr Beschäftigung und Raufutter, stärkere Buchtenstrukturierung, kürzere Fixierung im Deckstall, Eigenkontrollen, Tierschutzfortbildungen der Tierhalter usw.
Unklar ist, ob alle Erzeugungsstufen das Tierwohlkennzeichen durchgängig führen müssen. Muss z.B. der Landwirt mitmachen, wenn sein Abnehmer das Tierwohlkennzeichen nutzt?
Die ISN hält von dem Entwurf, der sich an den Richtlinien des staatlichen dänischen Tierwohllabels orientiert, wenig: „Viele deutsche Politiker schwärmen vom dänischen Modell und verweisen auf 25% Marktdurchdringung. Die Angabe bezieht sich aber rein auf den Anteil von gelabeltem Fleisch im Frischfleischsegment. Tatsächlich sind unter 1% der in Dänemark gehaltenen Schweine Label-Tiere. Wir wollen ein System, dass zum deutschen Markt passt und keine billige Kopie“, fordert ISN-Chef Dr. Staack.