Europäische Verbände der Land- und Fleischwirtschaft haben Ende 2010 eine Erklärung unterzeichnet, in der sie einen Ausstieg aus der Ferkelkastration ab 2018 ankündigen. Diese so genannte Brüsseler Deklaration stellt jedoch eine freiwillige Erklärung dar und hat folglich keinen rechtsverbindlichen Charakter, bestätigte eine Sprecherin des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Ein Verzicht auf die Kastration wird letztendlich nur dann erfolgen, wenn bis zum Jahr 2018 eine praxisreife Alternative zur Verfügung steht. Damit dies gelingt, stellt die Euro-päische Kommission künftig Forschungsgelder zur Verfügung.
Die Brüsseler Deklaration wurde auch vom Europäischen Tierschutzverband „Eurogroup for Animals“ unterzeichnet. Da die Tierschutzverbände in Europa jedoch unabhängig sind, kann es auf nationaler Ebene durchaus die Forderung nach einem früheren Ausstiegsdatum geben. Der Deutsche Tierschutzbund hatte beispielsweise immer einen Ausstieg ab dem Jahr 2012 gefordert.