Die Ankündigung der Qualität und Sicherheit GmbH (QS), ab dem 1. Januar 2021 im QS-System auch Ferkel zu akzeptieren, die zur Kastration per Lokalanästhesie (Dänemark) oder durch CO2-Narkose (Niederlande) betäubt wurden, treibt immer mehr Ferkelerzeuger auf die Barrikaden. Sie fürchten dadurch massive Wettbewerbsnachteile, da bei uns nur die teurere Isofluran- oder die Injektionsnarkose zugelassen sind (s. Beitrag Seite S16).
Inzwischen haben sich der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) in die Diskussion eingeschaltet. Sie fordern, dass für die importierten Ferkel die gleichen Tierschutzstandards gelten müssen wie für hiesige Herkünfte. Es könne nicht sein, dass Fleisch von Tieren, die im Ausland beim Kastrieren mit Verfahren betäubt wurden, die gegen deutsches Recht verstoßen, über QS in die deutschen Fleischtheken gelangen.
Wie groß der Wettbewerbsnachteil ist, hat das Thünen-Institut für Betriebswirtschaft berechnet. Durch die Isoflurannarkose entstehen den Ferkelerzeugern je nach Betriebsgröße Mehrkosten von 1,93 bis 3,81€ je kastriertem Ferkel. Die in Dänemark zugelassene Lokalanästhesie verteuert jedes Ferkel hingegen nur um maximal 0,31€. Und den Niederländern entstehen durch die CO2-Narkose gar keine Mehrkosten, da das Verfahren dort bereits fest implementiert ist.
Die Ergebnisse sind in einem Video zusammengefasst, das Sie auf der top agrar-Homepage in der Rubrik „Heft+“ anschauen können, Stichwort „Wettbewerbsnachteil2020“.