Wer auf ökologische Wirtschaftsweise umstellen möchte, muss vorab für sich klären, ob er Mitglied bei einem Öko- bzw. Bio-Verband werden will. Das ist wichtig, weil die Vorschriften der deutschen Verbände zum Teil über die Vorgaben der EU-Bio-Verordnung hinausgehen.
Nach Verbandsrichtlinien erzeugtes Futter erhöht die Kosten z. B. um 2 bis 4 € je dt. Außerdem dürfen bei den meisten Verbänden maximal 10 Mastschweine je ha gehalten werden, während es nach EU-Bio-VO bis zu 14 sein dürfen. Ein 50 ha-Betrieb kann somit nach EU-Bio-Verordnung bis zu 700 Mastschweine halten, der verbandsgebundene Betrieb nur 500. Im Sauenbereich gelten mit maximal 6,5 Sauen je ha hingegen die gleichen Vorgaben.
Die Beschränkungen bei der maximal zulässigen Tierzahl können Bio-Schweinehalter mit sogenannten Futter-Mist-Kooperationen umgehen. In diesem Fall liefert der Veredler organischen Dünger in Form von Mist oder Gülle an den flächenstarken Bio-Betrieb, der im Gegenzug Getreide oder Ackerbohnen anbaut.
Mithilfe einer Futter-Mist-Kooperation besteht zumindest nach EU-Bio-VO auch die Möglichkeit, nur die Tierhaltung umzustellen und die Flächen weiterhin konventionell zu bewirtschaften. Diese Teilbe-triebsumstellung wird von den deutschen Bio-Verbänden nicht akzeptiert. Weiterer Nachteil: Durch die fehlende eigene Futtergrundlage ist man den Preisschwankungen am Futtermarkt vollständig ausgesetzt.
Vorteile bringt die Verbandsmitgliedschaft im Hinblick auf die Vermarktung. Einem Betrieb mit Verbandsmitgliedschaft stehen wesentlich mehr Vermarktungswege offen, denn zahlreiche Abnehmer verlangen zumindest Bioland- oder Naturlandstandard.