Hintergrund ist die europäische Tierschutzrichtlinie zur Schweinehaltung, im Rahmen derer nach Alternativen zur operativen Kastration gesucht werden soll. Das betäubungslose chirurgische Kastrieren von Ferkeln ist europaweit bis zum 7. Lebenstag der Tiere erlaubt, so die Nach Angaben der ISN\-Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands in einer Pressemitteilung. Dies gehe dem Deutschen Tierschutzbund und dem von ihm getragenen "Neuland - Verein für tiergerechte und umweltschonende Nutztierhaltung e.V." nicht weit genug. Sie empfehlen im nationalen Alleingang ein völliges Verbot des betäubungslosen Kastrierens und eine in Neuland-Betrieben eingesetzte "Isofluran-Narkose". Bei dem Alleingang des Deutschen Tierschutzbundes handele es sich nach Auffassung der ISN um keinen zweckdienlichen Beitrag, der der aktuellen und breit aufgestellten wissenschaftlichen Diskussion und Komplexität gerecht werde. Dieser "Schnellschuss" sei nur dazu geeignet, die europäische Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Schweinehalter weiter zu beeinträchtigen. Nach der über EU-Recht hinausgehenden Schweinehaltungsverordnung, einem rein nationalen "Tierschutz-TÜV" und immens gestiegenen Futtermittelkosten kämpften die Schweinehalter um ihre wirtschaftliche Existenz. Im Interesse des Tier- und Umweltschutzes, aber auch der Wirtschaftskraft und der Arbeitsplätze in der "Wertschöpfungskette Schwein" dürfe es europaweit nur einen einheitlichen Weg geben.
Die Kurzzeit-Inhalations-Narkose sei nur eine von derzeit vielen diskutierten Möglichkeiten, die weder aus arbeits- bzw. anwenderschutztechnischen noch aus Umweltgesichtspunkten eine echte Alternative darstelle. Neuland werde zur Betäubung ein Verfahren der Schweizer Firma Agrocomp einsetzten, bei dem die Ferkel vom Tierarzt mit Isofluran betäubt werden. Für sämtliche Neuland-Betriebe gebe es nur ein einziges Betäubungsgerät, das von einem Sauenbetrieb zum nächsten transportiert werde. Das sei aus seuchenhygienischen Gründen sehr kritisch.
Bei Isofluran bestehe außerdem noch reichlich Klärungsbedarf, d.h. die Zulassung und Anwendung als Betäubungsmittel stehe noch aus und die Wirksamkeit als Schmerzmittel sei noch nicht hinreichend geklärt. Ein erheblicher Nachteil für die Schweinehalter, ergebe sich auch daraus, dass ausschließlich der Tierarzt dieses Mittel anwenden darf, was eine wirkliche Praxistauglichkeit in der spezialisierten Schweinehaltung in Frage stelle. Denn bisher sei das Verfahren hauptsächlich unter Laborbedingungen getestet worden.
Zudem stelle die Inhalationsnarkose für die Ferkel auch noch ein deutlich höheres Risiko des Erdrückens durch die Muttersau dar. Dies habe sich auch im Rahmen von PIGCAS gezeigt.