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DBV: Landwirt selbst ist Tierschutzbeauftragter

Auf der Agrarministerkonferenz in Potsdam in der vergangenen Woche forderte der Deutsche Bauernverband die Agrarminister dazu auf, stärker auf die Bedürfnisse der Landwirte einzugehen. Man solle die „moderne Nutztierhaltung nicht unter Generalverdacht stellen“, so der DBV.

Lesezeit: 2 Minuten

Auf der Agrarministerkonferenz in Potsdam in der vergangenen Woche forderte der Deutsche Bauernverband die Agrarminister dazu auf, stärker auf die Bedürfnisse der Landwirte einzugehen. Man solle die „moderne Nutztierhaltung nicht unter Generalverdacht stellen“, so der DBV. In Deutschland werden bereits hohe Tierschutzstandards erfüllt. Forderungen wie die nach einem dauerhaft anwesenden Amtstierarzt in großen Betrieben seien nicht zielführend, da schon jetzt eine Überwachung der landwirtschaftlichen Betriebe durch die Amtsveterinäre gegeben sei. Die Größe eines Tierhaltungsbetriebes sage nichts darüber aus, ob Tierschutzauflagen eingehalten würden. Zudem sei ein verantwortungsvoller Landwirt und Tierhalter aus seinem Selbstverständnis und seiner Sachkunde heraus ein Tierschutzbeauftragter im eigentlichen Wortsinn. Dies könne nicht über ein gesetzlich verordnetes bürokratisches „Beauftragtenwesen“ ersetzt werden.


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Um marktgerecht und wettbewerbsfähig zu bleiben, fordert der DBV, dass die Tierhaltung in Deutschland gemeinsam mit den Marktpartnern weiterentwickelt werden muss, sodass die geforderten Standards am Standort Deutschland erhalten bleiben. Neben der Tiergerechtheit müssten auch arbeitswirtschaftliche und ökonomische Gesichtspunkte beachtet werden. Die obligatorische Kennzeichnung von Frischfleisch mit Attributen wie „aus industrieller Haltung“ oder ähnlichen subjektiven Bewertungen ist aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes irreführend, populistisch und daher entschieden abzulehnen.


Allgemein sollte vor einer Anpassung des Tierschutzrechts zunächst wissenschaftlich und ergebnisoffen geprüft werden, welche Konsequenzen und mögliche Zielkonflikte durch die geänderte Rechtslage entstünden. Die Gesetzesänderungen sollten dabei nicht nur für die deutschen Landwirte gelten, sondern europaweit.


Letztlich sieht der DBV die geforderte Einführung eines obligatorischen Prüf- und Zulassungsverfahrens für Stalleinrichtungen als kontraproduktiv für den Tierschutz an. Hierdurch würde den deutschen Tierhaltern und Stallanlagenbauern eine Rechtsvorschrift aufgebürdet, die im EU-Recht nicht vorgesehen ist. Damit verbunden seien Wettbewerbsverzerrungen, die die Veredlungswirtschaft erneut schwächen würden.

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