Bisher waren die Qualitätskriterien aber nur unzureichend definiert. Außerdem konnte die Qualität stark schwanken. Das konnte besonders für QS-Betriebe zum Problem werden. Denn sie dürfen nur Futtermittel verwenden, die in der Positivliste aufgeführt sind. In der neuen Liste hat die Normenkommission nun die Anforderungen für die Futtermittelkomponente Glycerin genau beschrieben. Glycerin für die Fütterung darf demnach nur aus der Verarbeitung pflanzlicher Fette stammen. Der tatsächliche Glyceringehalt muss mindestens 80 % betragen und muss angegeben sein. Liegen der Natriumchlorid- oder der Kaliumgehalt über 1 %, müssen sie ebenfalls vermerkt werden. Bei hohem Natriumgehalt ist auch der Hinweis auf eine ausreichende Wasserversorgung erforderlich. Für den Verarbeitungshilfsstoff Methanol wurde eine Obergrenze von 0,2 % festgelegt.
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