Die bevorstehende Zulassung von Tierschutzorganisationen für Tierschutzverbandsklagenin Rheinland Pfalz ist bei der Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) auf Kritik gestoßen. Solch ein Verbandsklagerecht für die Tierschützer sei weder fachlich noch juristisch zu rechtfertigen, erklärte die ISN kürzlich in Damme. Kontrollen gebe es in der Tierhaltung schon mehr als genug und die Überprüfung der Tierhaltung sei Aufgabe der zuständigen Fachbehörden. Und die dürften, wie auch die Landwirte, durch die Einführung des neuen Rechts irritiert sein. Denn das Klagerecht zeuge letztlich von einem tiefen Misstrauen der politischen Führung gegenüber den verantwortlichen Behörden in den Landkreisen. Es werde so auf Laienwissen statt auf Fachverstand gesetzt, monierte die ISN.
Das bereits Ende März 2014 vom Mainzer Landtag verabschiedete Verbandsklagegesetz räumt Tierschutzvereinen bei den zuständigen Behörden umfangreiche Mitwirkungs- und Klagemöglichkeiten in Tierschutzfragen ein, zum Beispiel bei Stallbauten, bei der Beurteilung von Haltungsbedingungen, bei Tierhaltungsverboten und bei Tierversuchen. Diese Möglichkeiten stehen allerdings nur Tierschutzvereinen offen, die das Ministerium anerkannt hat. Unter den vier Antragstellern sind unter anderem der Landesverband Rheinland-Pfalz des Deutschen Tierschutzbundes und der Landesverband von Menschen für Tierrechte.
Das Verbandsklagerecht ist mittlerweile in sieben Bundesländern gesetzlich verankert: In Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. In weiteren Bundesländern wie Niedersachsen, Bayern und Baden-Württemberg sind Entwürfe für ein Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine in der Diskussion.