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Kastenstand: Agrarminister beschließen „weichen“ Ausstieg

Die Agrarminister von Bund und Ländern haben heute zum Abschluss der Agrarministerkonferenz (AMK) in Hannover den bundesweiten Ausstieg aus der Haltung von Sauen im Kastenstand beschlossen. Vereinbart wurde ein „weicher“ Ausstieg, um einen übermäßig starken Strukturwandel in der Sauenhaltung zu verhindern.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Agrarminister von Bund und Ländern haben heute zum Abschluss der Agrarministerkonferenz (AMK) in Hannover den bundesweiten Ausstieg aus der Haltung von Sauen im Kastenstand beschlossen. Vereinbart wurde ein „weicher“ Ausstieg, um einen übermäßig starken Strukturwandel in der Sauenhaltung zu verhindern. Den Landwirten soll z.B. eine Übergangszeit von 10 bis 20 Jahren gewährt werden, heißt es dazu. Erklärtes Ziel der Länderminister ist zudem die Abschaffung des Kastenstandes im Abferkelbereich. AMK-Vorsitzender Christian Meyer begrüßte darüber hinaus das klare Bekenntnis der Länder zu einer nationalen Nutztierstrategie. „Dieser Beschluss läutet eine neue Ära ein. Wir schlagen damit den Weg zu einem bundesweiten Tierschutzplan ein. Der erfolgreiche Tierschutzplan Niedersachsen sei dafür eine gute Grundlage und eine Blaupause für den Bund“, sagte Meyer heute in der niedersächsischen Landeshauptstadt. 


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Als Alternativmodelle zur bisher praktizierten Kastenstandhaltung favorisieren die Landesagrarminister zwei Lösungen. Dazu Meyer: „Wir wollen die Sauen in Zukunft in Anlehnung an das dänische und niederländische Modell halten. Denn es kann nicht sein, dass eine Sau mehr als die Hälfte ihres Lebens in einem Kastenstand eingepfercht ist. Wir wollen die Sau rauslassen.“ Wann und wie lange die Sauen im Deckzentrum künftig festgesetzt werden dürfen, wurde nach Informationen von top agrar abschließend noch nicht im Detail geklärt. In Dänemark dürfen die Sauen grundsätzlich nur stundenweise festgesetzt werden, in Ausnahmefällen bis drei Tage nach dem Besamen. In den Niederlanden müssen sich die Tiere nach dem Absetzen frei bewegen können, spätestens jedoch ab dem siebten Tag.

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