In Deutschland dürfen Ferkel ab dem 1.1.2019 nicht mehr ohne Betäubung kastriert werden. Derzeit stehen dem Ferkelerzeuger drei Alternativen zur Verfügung: die Ebermast, die Immunokastration und die Kastration unter Vollnarkose.
Der Agrarausschuss des Bundesrats hat aktuell über den Entwicklungsstand der alternativen Verfahren zur betäubungslosen Ferkelkastration beraten. Und ist zu dem Schluss gekommen, dass die drei genannten Methoden sowohl tierschutzkonform als auch praktikabel sind. Aus diesem Grund fordert der Deutsche Tierschutzbund, dass die Verfahren bereits vor dem 1.1.2019 umgesetzt werden sollen.
„Im Gegensatz dazu sei die Lokalanästhesie als Alternative nicht geeignet und aus Tierschutzsicht abzulehnen“, so der Deutsche Tierschutzbund. Zahlreiche Studien zeigten, dass die Injektion des Lokalanästhetikums einen zusätzlichen Stress- und Schmerzfaktor vor der Kastration darstelle und die Betäubung ungenügend sei, um den Kastrationsschmerz vollständig auszuschalten.