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Kritik an neuer Antibiotikadatenbank

Die staatliche Datenbank zur Erfassung des Antibiotikaeinsatzes bei der Haltung von Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten zur Mast ist auf dem Veredlungstag des Deutschen Bauerverbandes (DBV) am vergangenen Mittwoch (30.9.) in Cloppenburg von Landwirten und Tierärzten heftig kritisiert worden.

Lesezeit: 3 Minuten

Die staatliche Datenbank zur Erfassung des Antibiotikaeinsatzes bei der Haltung von Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten zur Mast ist auf dem Veredlungstag des Deutschen Bauerverbandes (DBV) am vergangenen Mittwoch (30.9.) in Cloppenburg von Landwirten und Tierärzten heftig kritisiert worden. Insbesondere die dort geforderte tagesaktuelle Erfassung der Zu- und Abgänge im Schweinebestand stieß wegen des großen Aufwands auf Ablehnung.


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Die Meldungen an die staatliche Datenbank, die als Erweiterung der zentralen Datenbank des Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) aufgebaut wurde, sind seit dem Inkrafttreten der Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) am 1. Juni 2014 für alle Schweinebetriebe ab 250 Mastschweinen verpflichtend.


Verstöße gegen die Meldeauflagen können mit Abzügen bei den Ausgleichszahlungen bestraft werden. Die geforderten Informationen sind halbjährlich bereitzustellen; das ist erstmals am 15. Januar 2015 der Fall. Eigentlich war geplant, die bereits seit September 2012 im Rahmen des Systems der Qualität und Sicherheit GmbH (QS) erhobenen Daten für das Antibiotikamonitoring zu nutzen, um eine Doppelerhebung zu vermeiden. Ob dies in vollem Umfang bis zum Stichtag Mitte Januar 2015 noch gelingt, ist jedoch fraglich. Nach Angaben des QS-Experten Thomas May ist das Qualitätssicherungssystem „als Dritter“ bei der staatlichen Datenbank registriert und kann bereits Datenpakete übermitteln. Allerdings würden bei QS aus Praktikabilitätsgründen keine Meldungen über aktuelle Tierbewegungen registriert, sondern ausschließlich der durchschnittliche Schweinebestand je Quartal. Es würden auch keine Daten verlangt, die über die Bestimmungen im AMG hinausgingen. Letztlich werde auch nicht zwischen der Behandlungs- und Wirkdauer eines Antibiotikums unterschieden, wie es in der staatlichen Datenbank der Fall sei, so May. Es bestünden also noch gewisse Kompatibilitätsprobleme, die es zu lösen gelte.


Großer Erfassungsgrad bei QS

Wie May weiter berichtete, sind in der QS-Datenbank mittlerweile 99,8 % aller Mastschweinehalter und 91,1 % der Sauenhalter der am System teilnehmenden Betriebe erfasst. Unter den Schweinemästern hätten gut 77 % ihre Antibiotikabehandlungen mit Belegen nachgewiesen, während sich dieser Anteil bei den Sauenhaltern auf 70,1 % belaufe. Ab dem 1. April2015 müssen laut May sämtliche Betriebe diesen Nachweis erbringen, sonst verlieren sie ihre Liefererlaubnis im QS-System. Der QS-Vertreter hob hervor, dass in dem Prüfsystem alle Betriebe - unabhängig von ihrer Größe - an der Teilnahme zum Antibiotikamonitoring verpflichtet seien, weil sowohl bei kleinen als auch großen Beständen ein Risiko für eine Resistenzbildung bestehe. Damit gingen die QS-Vorgaben sogar über die des Arzneimittelgesetzes hinaus, demzufolge kleine Höfe nicht an die neue staatliche Datenbank HI-Tier melden müssten.

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