Der Deutsche Tierschutzbund und der Bund gegen Missbrauch der Tiere haben im Frühjahr 2016 in einem Schreiben an Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt unzureichende Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen beim Transport von Nutztieren beklagt. Aus ihrer Sicht ist die nationale Tierschutztransportverordnung nicht mit EU-Recht vereinbar, weil sie unter anderem seit 2009 keine Bußgeldbewehrung mehr vorsehe, wenn Tiere beispielsweise mit offenen Wunden, Knochenbrüchen oder im fortgeschrittenen Trächtigkeitsstadium transportiert würden.
Wie beide Verbände mitteilten, hat Schmidt nun in seiner Rückantwort signalisiert, dass das Anliegen der Tierschützer umsetzbar sei und sein Haus eine entsprechende Änderung der Tierschutztransportverordnung „bei sich bietender Gelegenheit“ auf den Weg bringen werde. „Mit einer Überarbeitung der Tierschutztransportverordnung bietet sich die Chance, den Tierschutz weiter voran zu bringen“, erklärte dazu der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Thomas Schröder. Er mahnte den Minister jedoch, das Problem nicht auf die lange Bank zu schieben. Der Vorsitzende des Bundes gegen Missbrauch der Tiere, Karsten Plücker, betonte, der Transport transportunfähiger Tiere sei kein Kavaliersdelikt. Die fehlenden Sanktionen bei Verstößen im Tiertransportbereich erschwerten einen effektiven Tierschutzvollzug für die zuständigen Behörden. Schmidt müsse nun zu seinem Wort stehen und dies ändern.