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Schwanzkupieren: "Deutschland verstößt gegen EU-Recht"

Der Deutsche Tierschutzbund wirft den Bauern vor, durch routinemäßiges Schwanzkupieren gegen eine seit 1994 bestehende EU-Richtlinie zu verstoßen, wonach dies verboten ist. Hintergrund der neuerlichen Kritik ist ein aktueller Auditbericht der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der EU-Kommission.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Deutsche Tierschutzbund wirft den Bauern vor, durch routinemäßiges Schwanzkupieren gegen eine seit 1994 bestehende EU-Richtlinie zu verstoßen, wonach dies verboten ist. Hintergrund der neuerlichen Kritik ist ein aktueller Auditbericht der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der EU-Kommission.

 

Laut dem Tierschutzbund zeige der neue Bericht, dass bei 95 % der Schweine in Deutschland der Ringelschwanz kupiert wird. Vereinspräsident Thomas Schröder fordert daher von der Bundesregierung einen Plan zum schrittweisen Ausstieg aus dem Schwanzkupieren mit verbindlichen Fristen. Zudem müsse die Bundesregierung die gesetzlichen Voraussetzungen schaffen, damit das Halten von Schweinen mit Ringelschwanz keine tierschutzrelevanten Folgen hat.

 

Aus Sicht der Tierschützer sollte die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung dahingehend geändert werden, dass die vorherrschenden Warmställe mit Vollspaltenböden, in denen eine tiergerechte Haltung nicht möglich ist, nicht mehr gebaut werden dürfen. Neu- und Umbauten sollten eine tiergerechte Schweinehaltung ermöglichen - mit ausreichend Platz, strukturierten Buchten, geeigneter Beschäftigung, planbefestigten und eingestreuten Liegebereichen sowie Auslauf.

 

Schröder ist überzeugt, dass die Verhaltensstörung des Schwanzbeißens erst durch die Bedingungen in der industriellen Schweinehaltung entsteht. „Statt die Tiere durch eine Amputation dem Haltungssystem anzupassen, braucht es tiergerechte Haltungssysteme, die sich an dem natürlichen Verhalten und den Bedürfnissen der Tiere orientieren“, stellte er in einer Pressemitteilung fest.

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