Tierschutzvereine in Rheinland-Pfalz sollen noch in diesem Jahr die Zulassung für die Tierschutzverbandsklage erhalten, nachdem das Tierschutzverbandsklagegesetz in dem Bundesland bereits Ende März 2014 vom Mainzer Landtag verabschiedet wurde. Dies hat das Landwirtschaftsministerium in Mainz vergangene Woche auf Anfrage mitgeteilt. Damit werden auch in Rheinland-Pfalz entsprechende Verfahren vor Behörden und Gerichten in absehbarer Zeit möglich sein.
Die Tierschutzverbandsklage räumt Tierschutzvereinen bei den zuständigen Behörden umfangreiche Mitwirkungs- und Klagemöglichkeiten in Tierschutzfragen ein, zum Beispiel bei Stallbauten, bei der Beurteilung von Haltungsbedingungen, bei Tierhaltungsverboten und bei Tierversuchen. Diese Möglichkeiten stehen allerdings nur Tierschutzvereinen offen, die das Ministerium anerkannt hat. Unter den vier Antragstellern sind u.a. der Landesverband Rheinland-Pfalz des Deutschen Tierschutzbundes und der Landesverband von Menschen für Tierrechte. (AgE)
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