Auf der Agrarministerkonferenz am 30. und 31. März in Hannover werden die Landwirtschaftsminister der Länder und des Bundes auch über die Haltung der Sauen in Kastenständen diskutieren. „Die Länder sind jetzt in der Pflicht, die vom Bundesverwaltungsgericht bestätigten rechtswidrigen Zustände zu beenden“, erklärt dazu der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes Thomas Schröderin einer Pressemitteilung. Denn das Bundesverwaltungsgericht habe im November 2016 mit seiner Bestätigung des Magdeburger Urteils klar gemacht, dass die Kastenstandhaltung im Deckzentrum als rechtswidrig einzustufen sei. Der Deutsche Tierschutzbund fordert daher die Bundesländer auf, die tierschutzwidrigen Zustände schnellstmöglich abzustellen.
Die Tierschützer stellen zudem klar, dass die Diskussion um eine bloße Verbreiterung der Kastenstände nicht davon ablenken dürfe, dass die Fixierung im Kastenstand grundsätzlich und in allen Haltungsbereichen eine tierschutzwidrige Haltungsform darstelle – im Deck- ebenso wie im Abferkelbereich. „Diese Zustände können nur mit einer entsprechenden Anpassung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung grundlegend geändert werden“, sagt Schröder. Für den Umbau bestehender Betriebe brauche es gestaffelte Übergangsfristen und individuelle Umstellungspläne, die sowohl Sofortmaßnahmen für eine verbesserte Situation der Sauen als auch Zwischenschritte mit konkreten individuellen Fristen enthalten. „Bund und Länder müssen zudem tiergerechte Stallsysteme zielgerichtet subventionieren“, fordert Schröder.
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