Vom 1. Januar 2019 an dürfen in Deutschland Ferkel nicht mehr ohne Betäubung kastriert werden. Die Teilnehmer der bei QS angesiedelten Koordinierungsplattform „Verzicht auf betäubungslose Ferkelkastration“ plädieren noch einmal eindringlich für ein gemeinsames Vorgehen. „Wir brauchen einen geordneten, aus Tierschutzsicht vertretbaren und für alle Beteiligten wirtschaftlich gangbaren Weg, um den Ausstieg aus der chirurgischen Ferkelkastration ohne Betäubung zu erreichen“, lautet die Botschaft der Gruppe. Die Koordinierungsplattform setzt sich aus Verantwortlichen der Schweineerzeugung, der Fleischwirtschaft und des Lebensmitteleinzelhandels zusammen. Aktiv beteiligt sind außerdem zahlreiche Wissenschaftler, der Deutsche Tierschutzbund und Vertreter des Bundesministeriums.
Die Experten sehen als Alternativen zukünftig die Kastration mit Schmerzausschaltung/Betäubung, die Jungebermast sowie die Jungebermast mit Impfung (Immunokastration). Allerdings sind nach Einschätzung der Mitglieder noch viele Fragen offen. Jedes Verfahren bringe Vor- und Nachteile, aber auch Risiken mit sich. Die bisherigen Forschungen und praktischen Erfahrungen haben zwar wichtige Erkenntnissen gebracht. Es gebe jedoch noch immer Forschungs- und Klärungsbedarf insbesondere hinsichtlich der Verbraucherakzeptanz und in Bezug auf den Tierschutz sowie zu rechtlichen und marktrelevanten Fragen.
Das Eckpunktepapier zum Verzicht auf die betäubungslose Ferkelkastration finden Sie hier.