Ab dem 1. September 2021 müssen alle Fahrzeuge, die in Verkehr gebracht werden sollen, mit einem Unterfahrschutz, der nach der Änderungsserie 03 zur UNECE-Regelung Nr. 58 geprüft wurde, ausgestattet werden. Neue Typgenehmigungen von Fahrzeugen oder Unterfahrschutzeinrichtungen müssen jedoch schon ab dem 1. September 2019 nach der Änderungsserie 03 genehmigt werden.
Für die Hersteller von Lkw, Anhängern und Unterfahrschutzeinrichtungen bedeutet die neue Änderungsserie erhebliche Konstruktionsanpassungen. Denn neben geänderten geometrischen Anforderungen wurden auch die Prüfkräfte fast verdoppelt. Die Anforderungen für schwere Nutzfahrzeuge (N2, N3, O3, O4) wurden damit deutlich verschärft.
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