Was sind die Voraussetzungen, um mit dem T-Führerschein einen LKW zu fahren, der auf 60 km/h zugelassen ist?
Antwort:
Grundsätzlich darf ein LKW nicht mit dem T-Führerschein gefahren werden. Für die Land- und Forstwirtschaft (lof) gilt jedoch eine Ausnahme: Ist der LKW als „lof Sattelzugmaschine“ eingetragen – das heißt, er muss im Fahrzeugschein zwingend die Schlüsselnummer 90 0000 aufweisen – darf ein solcher LKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von 60 km/h für lof Zwecke mit einem T-Führerschein gefahren werden.
Um einen LKW als lof Sattelzugmaschine eintragen zu lassen, kann der TÜV Umrüstungen bzw. Anpassungen beispielsweise an der Bereifung, der Fronthydraulik oder der Zapfwelle verlangen. Dies ist jedoch selten der Fall.
Und was meinen Sie?
Fühlen Sie sich selbst gut genug über die Vorschriften und Regelungen, die für landwirtschaftliche Transporte gelten, informiert? Schreiben Sie uns Ihre Meinung und Gedanken gerne per Mail an Vanessa.Aufmkolk@topagrar.com
Unsere Experten: Pirko Renftel, Bundesverband Lohnunternehmen (BLU) und Martin Vaupel, Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Was sind die Voraussetzungen, um mit dem T-Führerschein einen LKW zu fahren, der auf 60 km/h zugelassen ist?
Antwort:
Grundsätzlich darf ein LKW nicht mit dem T-Führerschein gefahren werden. Für die Land- und Forstwirtschaft (lof) gilt jedoch eine Ausnahme: Ist der LKW als „lof Sattelzugmaschine“ eingetragen – das heißt, er muss im Fahrzeugschein zwingend die Schlüsselnummer 90 0000 aufweisen – darf ein solcher LKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von 60 km/h für lof Zwecke mit einem T-Führerschein gefahren werden.
Um einen LKW als lof Sattelzugmaschine eintragen zu lassen, kann der TÜV Umrüstungen bzw. Anpassungen beispielsweise an der Bereifung, der Fronthydraulik oder der Zapfwelle verlangen. Dies ist jedoch selten der Fall.
Und was meinen Sie?
Fühlen Sie sich selbst gut genug über die Vorschriften und Regelungen, die für landwirtschaftliche Transporte gelten, informiert? Schreiben Sie uns Ihre Meinung und Gedanken gerne per Mail an Vanessa.Aufmkolk@topagrar.com
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