Die von der EU-Kommission angekündigten vorläufigen Strafzölle werden den Import von Biodiesel aus Palmöl nicht verringern. Zu dieser Einschätzung kommt die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP). Im Antisubventionsverfahren gegen Indonesien hat sich der zuständige Ausschuss der EU-Kommission Ende Juli 2019 auf die Festsetzung von vorläufigen Strafzöllen verständigt. Diese betragen zwischen 8 und 18 % und werden voraussichtlich am 5. September 2019 wirksam. Die Maßnahme wurde damit begründet, dass die indonesische Regierung den Export von Biodiesel mit Steuererleichterungen und mit der Bereitstellung von Palmöl zu niedrigen Preisen unterstützt. Mit den Aufschlägen sollen Wettbewerbsnachteile der europäischen Biodieselindustrie ausgeglichen werden.
Kritische Landnutzung in Indonesien
Die UFOP weist darauf hin, dass auch mit den vorgesehenen Strafzöllen das Preisniveau von Rapsölmethylester (RME) nicht erreicht wird. Der europäische Rapsanbau als Rohstoffquelle für die Biodieselproduktion dürfte von den Maßnahmen nicht profitieren. Die UFOP hat kein Verständnis für das niedrige Niveau der Strafzölle. Denn die EU-Kommission selbst hat die Frage der indirekten Landnutzungsänderungen im Zusammenhang mit der europäischen Biokraftstoffpolitik noch in den vergangenen Wochen sehr kritisch begleitet.
Die Neufassung der Erneuerbare Energien-Richtlinie (RED II) sieht vor, dass Palmöl-basierte Biokraftstoffe auf Basis der 2019 verbrauchten Menge ab 2024 bis zum Jahr 2030 auf 0 % zurückgeführt werden müssen. Die UFOP kritisiert, dass die zögerliche Haltung der EU-Kommission bei der Festlegung entsprechender Strafzölle einen wirksamen Effekt auf einen Verbrauchsrückgang in 2019 in der Europäischen Union verhindert. Deshalb müsse die EU-Kommission höhere Strafzölle festsetzen als Beitrag zur Vermeidung negativer Landnutzungseffekte in Indonesien.